Der Basiszinssatz, Diskontsatz
Da mittlerweile die Geldpolitik in der Hand der EZB liegt, wurde das Diskontgeschäft eingestellt und durch den Basiszinssatz ersetzt.
Die EZB legt auch den Leitzins fest. Vorher bezeichnete der Diskontsatz denjenigen Zinssatz, zu dem eine Bank bei der Zentralbank Wechsel rediskontieren, also verpfänden konnte.
Sinn und Zweck der Rediskontierung war die kurzfristige Liquiditätsbeschaffung.
Wie erwähnt wurde der Diskontsatz vom Basiszinssatz abgelöst.
Näheres regelt das Bürgerliche Gesetzbuch im § 247 des bürgerlichen Gesetzbuches näher geregelt.
Er verändert sich jeweils zum 1. Juli und 1. Januar eines jeden Jahres.
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