Der Zins, der am Geldmarkt z.B. für Kredite gezahlt wird, setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Bankmarge und Risikoprämie stellen bei ordnungsgemäßer Berechnung der Bank Einnahmen für zu erwartende Kosten oder Kreditausfälle dar. Beide Komponenten fließen somit nicht dem Geldbesitzer zu und steigern auch nicht dessen Geldvermögen.
Der Inflationsausgleich fließt zwar dem Geldbesitzer zu, stellt dort aber nur einen Ausgleich für den durch die Inflation erlittenen Wertverlust des verliehenen Geldes dar. Der Zinsfuß ergibt sich aus der Prämie für die Aufgabe der Liquidität sowie einem Knappheitsaufschlag. Letzterer schwankt je nach Marktlage aus Angebot von und Nachfrage nach Kapital.
Der Zins ist im Allgemeinen eine relative Größe, angegeben in Prozent der verliehenen Summe. Für die folgenden Überlegungen ist nur der Zinsfuß die ausschlaggebende Komponente, welche verkürzt mit Zins bezeichnet wird. Nur diese Teilkomponente des Zinses steigert die Geldvermögen, während die anderen Zinskomponenten einen Ausgleich für real entstehende Kosten darstellen. Geldmarktzins, Zinsfuss und Normalzins.
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